Hausordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen des FZW
(FZW GmbH / FZW Event GmbH)

Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Konzert- bzw. Partybesuches, bitten wir Sie, Nachfolgendes zu beachten:

 

  1. Der Besucher verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen. Einlass ist in unserem Club ist erst ab 18 Jahren gestattet.
  1. Im Brandfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderte Notausgänge zu benutzen.
  1. Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art, sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.
  1. Auf den zur Veranstaltung gehörenden Flächen, sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ausdrücklich strengstens verboten.
  1. Alkoholisierten, berauschten, aggressiven oder durch faschistisches, rassistisches, antisemitisches oder eindeutig nationalistisches Benehmen auffallenden Personen wird der Zutritt untersagt. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
  1. Mäntel, Jacken, Taschen oder Rucksäcke sollten schon im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 1,00 bis 2,00 EUR inklusive Umsatzsteuer erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast eine Nummer. Bei Verlust der Nummer stellen wir dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR in Rechnung. Für den Inhalt und insbesondere Wertgegenstände in der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen. Fundsachen werden 4 Monate lang aufbewahrt, danach an eine wohltätige Organisation übergeben.
  1. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Unsere Öffnungszeiten sind (siehe Programm).
  1. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher werden gebeten, sich beim Verlassen des FZW sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten.
  1. Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.
  1. Gäste, die Unruhe stiften, Schlägereien anzetteln, nationalistisches oder Minderheiten beleidigendes Benehmen an den Tag legen, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch schriftlich mitgeteilt. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
  1. Das Verteilen von Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Werden ohne Erlaubnis Flugblätter oder Handzettel verteilt, so wird der Aufwand für die Beseitigung/Reinigung dem Verursacher in Rechnung gestellt. Das gilt ebenso für den Parkplatz.
  1. Der Besucher stellt dem Veranstalter von jeglichen Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren zu jeder Zeit frei. Gehörschutz ist an den Tresen erhältlich. Das Betreten des FZW erfolgt auf eigene Gefahr.
  1. Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis. Bei Verlassen des FZW bei Konzerten erlischt die erneute Zutrittserlaubnis.
  1. Das Wochenprogramm ist den ausgehängten Plakaten, Hinweistafeln und dem Internet www.fzw.de zu entnehmen.
  1. Ein Sitzplatzanspruch besteht nicht.
  1. Im FZW werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen. Alle Aufnahmen innerhalb unserer Einrichtung sind Eigentum der FZW und der FZW Event GmbH. Eine weitere Verbreitung bedarf, neben der Zustimmung der abgebildeten Personen, unserem Einverständnis.
  1. Das FZW und das dazugehörige Gelände wird 24h videoüberwacht.
  1. Im Eingangsbereich erfolgt aufgrund der Covid-19-Präventions-Maßnahmen ein Körpertemperatur-Scan. Sollte durch erhöhte Temperatur/Fieber ein Besuch der Veranstaltung nicht möglich sein, so erfolgt eine Gutschrift der Ticketkosten (ohne VVK-Gebühren). Weitere Details siehe Aushang im Eingangsbereich.
  1. Mit der Anmeldung zum Newsletter oder Bewerbung im Hause gewähren Sie uns die Erlaubnis, Ihre personenbezogenen Daten für den Eigengebrauch abzuspeichern.
  1. Wir behalten uns vor, den Veranstaltungsort zu wechseln, sofern dies aus produktionstechnischen Gründen notwendig wird. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit. Es besteht kein Rückgaberecht.
  1. Mit Betreten der Veranstaltung bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.